Fahrabzeichen 5 Kutschenführerschein A
Praktische Inhalte des Lehrgangs und der Prüfung: Sachgemäßes Aufschirren, Anspannen, Ausspannen, Abschirren eines Ein-/Zweispänners Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger „Leinenaufnahme” Fahren und Beherrschen eines Gespanns im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf dem Platz, im Gelände und im Verkehr (gem. „Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren“, Band 5) Sie fahren dabei ein- und/oder zweispännig



Der theoretische Teil umfasst: Grundkenntnisse in der Fahrlehre und in der Handhabung des Fahrlehrgerätes gemäß Klasse E Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, Transport von Pferden, des Straßenverkehrsrechts, Haftung, Versicherung, Grundzüge der LPO Unfallverhütung, Sicherheit von Kutsche und Geschirr Bodenarbeit Voraussetzung ist der Basispass Pferdekunde. Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, müssen Sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt.

Den neue Kutschenführerschein A für Privatpersonen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchten biete ich ab diesem Frühjahr an. Genauere Infos unter:
Infos zum Kutschenführerschen A auf der Seite der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN


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